Paul Peez — Digitale Vermarktung
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Paul Peez, Maria-Hilf-Straße 14, 50677 Köln (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen im Bereich der digitalen Vermarktung.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch ein konkretes Angebot des Auftragnehmers und die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers (auch per E-Mail) zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
3.1 Gegenstand des Vertrages sind Leistungen im Bereich der digitalen Vermarktung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Conversion-Raten, Reichweiten, Umsätze).
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
4. Vergütung und Zahlung
4.1 Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortführung der Leistungen von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
5.3 Feedback, Freigaben und Korrekturen erfolgen innerhalb angemessener Fristen, die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung konkretisiert werden.
5.4 Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
6. Korrekturen und Änderungen
6.1 Der Umfang an Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6.2 Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Korrekturen, Änderungen und Erweiterungen werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers separat berechnet.
7. Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
7.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung durch den Auftraggeber nur widerruflich gestattet.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken auf seiner Website, in Portfolios und in sonstigen Eigenwerbeunterlagen zu nennen und in geeigneter Weise (z.B. Logo, Screenshot, kurze Projektbeschreibung) abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
8. Vertraulichkeit
8.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden.
8.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
8.3 Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der jeweiligen Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren oder ihr von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden.
9. Subunternehmer und Drittleistungen
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen oder Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer (insbesondere Freelancer, spezialisierte Agenturen, technische Dienstleister) zu vergeben.
9.2 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist der Höhe nach auf den Auftragswert des konkreten Einzelauftrags begrenzt.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.